Die neue Abgeltungssteuer

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Ab dem 1.1.2009 wird die bisherige Zinsabschlagsteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Wie nutze ich die Zeit bis zum 31.12.2008?

Von Benjamin Reinhard

Ab dem 1.1.2009 wird die bisherige Zinsabschlagsteuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden etc.) und hat in der Regel, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers, Abgeltungswirkung. Neu ist, dass neben den vorgenannten Kapitaleinkünften auch sog. Veräusserungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren besteuert werden, die bisher nur dann besteuert wurden, wenn zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von weniger als einen Jahr gelegen hat. Diesbezüglich tritt also ab 1.1.2009, gegenüber dem jetzigen Gesetzesstand eine Verschlechterung ein.
Der pauschale Steuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sodass die Gesamtbelastung bei 28,6% liegt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der pauschale Abgeltungssatz nur dann angewendet wird, wenn der persönliche Steuersatz des Anlegers gleich hoch oder höher ist. Ist der Steuersatz des Anlegers niedriger, z.B. nur 15%, wird die vom Kreditinstitut zuviel einbehaltene Abgeltungssteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet, bzw. zurückerstattet.
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich nun die Frage, insbesondere für Anleger, die in Wertpapieren investiert sind, welche Maßnahmen bis zum 31.12.2008 ergriffen werden können, um der Abgeltungssteuer zu entgehen.
Die letztmalige Chance, sein Geld vor der Abgeltungssteuer zu schützen, hat man, wenn man sich vor dem 1.1.2009 für die richtige Geldanlage entscheidet. Die aktuelle Finanzkrise lässt viel Unmut aufkommen und weckt nicht gerade das Vertrauen in eine Wertpapieranlage. Langfristig gesehen werden aber gerade in diesem Markt die höchsten Renditen erzielt. Die aktuelle Lage zeigt jedoch auch, dass es nicht nur darauf ankommt in guten Zeiten Renditen von 8 – 9% zu erzielen, sondern auch in schlechten Zeiten die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und soweit wie möglich auf den Markt zu reagieren um Verlusten vorzubeugen. Im Idealfall werden Gewinne mitgenommen und in sicheren Anlageinstrumenten „geparkt“, bis die Talfahrt vorüber ist. Hier den richtigen Zeitpunkt zu finden ist schwierig, zumal das globale Finanzsystem komplexer ist, als man es sich vorstellt. Doch auch hier gibt es nachweislich Vermögensverwalter, die gerade in schwierigen Zeiten dauerhaft gezeigt haben, dass sie diese Situationen besser einschätzen und somit bessere Leistungen vorweisen können.
Durch die Abgeltungssteuer wird nun das Tätigkeitsfeld des Vermögensverwalters verändert, da er ab 1.1. 2009 nicht mehr beliebig Finanztitel kaufen oder verkaufen kann, ohne in die „Abgeltungssteuerfalle“ zu tappen. Bei jedem Neukauf ab Januar 2009 werden künftige Veräußerungsgewinne besteuert. Doch auch hierfür gibt es eine Lösung: die vermögensverwaltenden Dachfonds. Durch den „Mantel“ dieses Fonds kann der Vermögensverwalter (hier: der Fondmanager) alle erdenkbaren Finanztitel kaufen oder verkaufen. Der „Mantel“ des Dachfonds wird dabei nicht veräussert und somit bleiben entstehende Wertsteigerungen innerhalb des Dachfonds steuerfrei.
Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Anteile am Dachfonds noch in 2008 erworben werden.
Die Flexibilität des vermögensverwaltenden Dachfonds bietet eine Anlagevariante, die ein Leben lang gehalten werden kann, ohne je von der Abgeltungssteuer betroffen zu sein. Der Fonds kann auch vererbt werden, sodass für Kinder oder Enkelkinder bereits mit einem niedrigen Anlagebetrag eine

freie Kapitalanlage sichergestellt werden kann.
Wie also unschwer zu erkennen ist, sollte die Zeit bis zum Jahresende dazu genutzt werden, um sich über seine individuellen Ziele Gedanken zu machen und seine aktuelle Finanzsituation von einem unabhängigen Finanzmakler überprüfen zu lassen.